Ihre Verantwortung und Prüfpflichten als Anlagenbetreiber
Als Betreiber müssen Sie insbesondere die Dichtheit und Funktion Ihrer Abscheideranlage durch regelmäßige Prüfung sicherstellen. Für den Nachweis der Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind dabei die Anforderungen einer Reihe von Verordnungen und Normen zu erfüllen, wie z.B.:
- Indirekteinleiterverordnungen (InDiVO) des jeweiligen Bundeslandes
- DIN 4040-100 oder DIN 1999-100
- DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Nach der Inbetriebnahmeprüfung (Erstprüfung) muss spätestens alle fünf Jahre eine Generalinspektion Ihrer Anlage durchgeführt werden. Bei Leichtflüssigkeitsabscheidern für mineralölbelastete Abwässer wird diese Prüfung nach der Prüfnorm DIN 1999-100 durchgeführt, die Generalinspektion von Fettabscheidern erfolgt nach der DIN 4040-100.
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