General­inspektion von Fett- und Leicht­flüssigkeits­abscheidern

Gastronomen und Hotelbesitzer sind dazu verpflichtet, das Abwasser über sogenannte Fettabscheider abzuleiten. Auch Werkstätten, Tankstellen oder Gewerbebetriebe müssen Flüssigkeiten wie Benzin und Öl vorher in geeigneten Anlagen zurückhalten. Damit die Anlage sachgemäß funktioniert und rechtliche Vorschriften eingehalten werden, müssen Fett-, Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheider vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen inspiziert werden. Erfahren Sie hier alles über die Generalinspektion von Abscheideranlagen.

 

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Ein Arbeiter in Schutzkleidung steigt über eine Leiter in einen geöffneten Kanalschacht hinab
Messaufbau mit einem Stativ über einem offenen Grundwasserschacht auf einer grünen Rasenfläche

Ihre Vorteile durch die Mathias Zucker Umwelttechnik Abscheiderprüfung

  • Aktiver Umwelt- und Gewässerschutz durch Einhaltung der Abwassergrenzwerte
  • Sicherheit und Funktionsfähigkeit im Betrieb Ihrer Abscheideranlage
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Verordnungen
  • Reduktion Ihrer Haftungsrisiken

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Ihre Verantwortung und Prüfpflichten als Anlagenbetreiber

Als Betreiber müssen Sie insbesondere die Dichtheit und Funktion Ihrer Abscheideranlage durch regelmäßige Prüfung sicherstellen. Für den Nachweis der Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind dabei die Anforderungen einer Reihe von Verordnungen und Normen zu erfüllen, wie z.B.:

  • Indirekteinleiterverordnungen (InDiVO) des jeweiligen Bundeslandes
  • DIN 4040-100 oder DIN 1999-100
  • DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Nach der Inbetriebnahmeprüfung (Erstprüfung) muss spätestens alle fünf Jahre eine Generalinspektion Ihrer Anlage durchgeführt werden. Bei Leichtflüssigkeitsabscheidern für mineralölbelastete Abwässer wird diese Prüfung nach der Prüfnorm DIN 1999-100 durchgeführt, die Generalinspektion von Fettabscheidern erfolgt nach der DIN 4040-100.

Die Prüfungen beinhalten unter anderem:

  • Dichtheitsprüfung der Anlage unter normierten Prüfbedingungen
  • Innenbesichtigungen der entleerten und gereinigten Abscheideranlage
  • Technische Begutachtung und Beurteilung der Gesamtanlage

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Geöffnete Kanalschächte auf einer asphaltierten Straße mit entnommenen Kanaldeckeln

Unsere Prüfkompetenz für Ihre Abscheideranlage

Als zugelassener Generalinspekteur bietet Mathias Zucker Umwelttechnik Ihnen alle Prüfungen und Generalinspektionen für Abscheideranlagen, die Sie benötigen. Diese Leistungen bieten Ihnen unser erfahrener Mathias Zucker Umwelttechnik Sachverständiger:

  • Abnahme von Neuanlagen
  • Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999-100 (alle 5 Jahre)
  • Generalinspektion von Fettabscheidern nach DIN 4040-100 (alle 5 Jahre)
  • Dichtheitsprüfung von zuführenden Grundleitungen

Ihr Partner für Umwelt- und Gewässerschutz

  • Wir berücksichtigen flexibel Ihre individuellen Betriebsabläufe und Vorort-Bedingungen
  • Nutzen Sie unsere technische Expertise und fundierte Kenntnis der gültigen Normen und Verordnungen für die   sachgemäße Prüfung Ihrer Abscheideranlage
  • Für uns stehen Sie mit Ihren Zielen im Mittelpunkt – bei der Abscheiderprüfung, aber auch in angrenzenden Bereichen wie dem Gewässerschutz

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