Weitere Leistungen im Bereich der Wartung und Prüfung
Fragen und Antworten zur Generalinspektion
Was ist eine Generalinspektion?
Bei einer Generalinspektion werden Leichtflüssigkeits-, Öl- und Fettabscheider inspiziert und gewartet. Hierbei wird geprüft, ob die Anlage voll funktionstüchtig und ausreichend bemessen ist und ob sie dem Stand der neusten Technik entspricht. Dafür wird die Abscheideranlage zuerst entleert, gereinigt und dann baulich begutachtet. Wichtig ist hier die Prüfung der Dichtheit des Abscheiders und der Rohrleitungen. Nach der Kontrolle der Dokumente wird ein Prüfbericht erstellt, der an das Umweltbundesamt weitergeleitet und dem Betriebstagebuch beigefügt wird.
Was wird bei einer Generalinspektion geprüft?
Bei einer Generalinspektion prüft ein Fachkundiger, ob die Abscheideranlagen sachgemäß funktionieren und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Genauer gesagt werden nach der Entleerung und Reinigung Bauteile wie Rohr- und Zulaufleitungen kontrolliert und die Dichtheit geprüft. Darüber hinaus prüft eine Fachfirma die Dokumente und die Nenngrößen. Die Inspektion schließt mit einem Prüfbericht ab, der dem Betriebstagebuch beigefügt und an das zuständige Amt weitergeleitet wird.
Generalinspektion von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern notwendig?
Fett-, Leichtflüssigkeits- und Ölabscheider müssen gesetzlich und nach DIN 4040-100 beziehungsweise DIN 1999-100/101 geprüft werden. Die Generalinspektion muss vor der Inbetriebnahme und dann in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren stattfinden. Nur so kann garantiert werden, dass die Anlage fachgerecht läuft und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Neben der Generalinspektion sind einmal jährlich Eigenkontrollen durch einen Fachkundigen notwendig.
Ist eine Generalinspektion Pflicht?
Genau wie der Einbau eines Fett-, Öl- oder Leichtflüssigkeitsabscheiders in vielen Bereichen ist auch die regelmäßige Wartung und Generalinspektion Pflicht. Nach der DIN 4040-100 beziehungsweise DIN 1999-100/101 muss eine Generalinspektion vor der Inbetriebnahme und dann spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Dazwischen muss die Anlage einmal im Jahr gewartet und einmal im Monat geprüft werden.