General­inspektion von Fett- und Leicht­flüssigkeits­abscheidern

Gastronomen und Hotelbesitzer sind dazu verpflichtet, das Abwasser über sogenannte Fettabscheider abzuleiten. Auch Werkstätten, Tankstellen oder Gewerbebetriebe müssen Flüssigkeiten wie Benzin und Öl vorher in geeigneten Anlagen zurückhalten. Damit die Anlage sachgemäß funktioniert und rechtliche Vorschriften eingehalten werden, müssen Fett-, Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheider vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen inspiziert werden. Erfahren Sie hier alles über die Generalinspektion von Abscheideranlagen.

Geöffnete Kanalschächte auf einer asphaltierten Straße mit entnommenen Kanaldeckeln
Messaufbau mit einem Stativ über einem offenen Grundwasserschacht auf einer grünen Rasenfläche

Was ist eine Generalinspektion bei Abscheideranlagen?

Nach § 57 und § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, Abscheider einzusetzen, um dem Abwasser Öl, Fette oder andere Substanzen zu entziehen, noch bevor das Wasser in das Abwassersystem gelangt. Das ist wichtig, damit die Abwassersysteme nicht überfordert werden.

Vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen müssen Abscheideranlagen jedoch umfassend geprüft werden. Diesen Vorgang nennt man Generalinspektion. Nach dem Einbau und gegebenenfalls der Entleerung des Abscheiders wird dieser von einem Fachbetrieb baulich begutachtet und eine Dichtheitsprüfung durchgeführt. Anschließend werden die Nenngrößen geprüft und ein Prüfbericht erstellt. Dieser Bericht wird dann an das Umweltamt weitergeleitet und dem Betriebstagebuch hinzugefügt. Nach der Inbetriebnahme muss diese Inspektion spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Sollten bei der monatlichen Eigenkontrolle oder der jährlichen, beziehungsweise halbjährlichen Wartung Auffälligkeiten auftreten, so ist gegebenenfalls auch früher eine komplette Entleerung und Reinigung notwendig. Nur durch die Prüfung kann ein ordnungsgemäßer Ablauf unter Einhaltung der Vorschriften garantiert werden.

Drei geöffnete Kanalschächte mit aufgestellten Messstativen

Warum ist eine Generalinspektion notwendig?

Genau wie der Einbau eines Abscheiders in vielen Bereichen, ist auch die Generalinspektion vor der Inbetriebnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen für den Betreiber Pflicht. Werden die Pflichten nicht wahrgenommen, kann dies zur Schließung des Betriebs führen. Darüber hinaus können Probleme bei einer regelmäßigen Kontrolle frühzeitig erkannt und behoben werden. So kann vermieden werden, dass sich kleine Probleme zu größeren entwickeln.

Die Generalinspektion von Fett-, Leichtflüssigkeits- und Ölabscheidern wird nach der DIN 4040-100 (Fett) beziehungsweise DIN 1999-100/101 (Leichtflüssigkeiten) vorgenommen. Hier werden die Anforderungen an den Betrieb und die Wartung von Abscheidern festgehalten, genauso wie Grenzwerte und andere Bedingungen für die Einleitung in das Abwassersystem. Neben der Generalinspektion sieht die DIN 4040-100 bzw. DIN 1999-100/101 ebenfalls vor, dass die Funktionsfähigkeit von Anlagen einmal im Monat von einem Sachkundigen beurteilt wird und eine Wartung durch einen Fachkundigen einmal im Jahr stattfindet.

Eine überdachte Waschanlage mit zwei Waschplätzen u

Ablauf einer Generalinspektion bei Fett-, Öl- und Leichtflüssigkeits­abscheidern

  1. Entleerung und Reinigung des Abscheiders
  2. Bauliche Begutachtung des Behälters
  3. Prüfung der Dichtheit des Abscheiders und der Rohrleitungen per Messsystem
  4. Kontrolle der Dokumente inklusive des Betriebstagebuchs
  5. Überprüfung und Bemessung der Nenngröße
  6. Erstellung des Prüfberichts und Weiterleitung an das Umweltamt
Eine Person in Schutzkleidung arbeitet an einem geöffneten Kanalschacht vor einer Hauswand

Generalinspektion mit Mathias Zucker Umwelttechnik

Mathias Zucker Umwelttechnik ist Ihr Ansprechpartner im Bereich der Wartung und Prüfung von Fett-, Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheidern. Wir führen die Generalinspektion von Abscheideranlagen für Betreiber nach Forderungen der DIN 4040-100 und DIN 1999-100/101 durch. Das garantiert Ihnen einen sicheren Ablauf und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz arbeiten wir stets gewissenhaft nach den Anforderungen der geltenden Gesetzestexte. Sie wollen Ihren Abscheider nach der Generalinspektion warten und eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen? Auch diese Arbeiten übernehmen wir für Sie nach DIN-Normen. Sind Schäden an der Anlage sichtbar, sanieren wir diese für Sie und setzen sie wieder instand. So erhalten Sie alle Dienstleistungen rund um das Thema Fettabscheider fachgerecht aus einer Hand.

Sie haben Fragen zur Generalinspektion oder Wartung von Abscheideranlagen? Lassen Sie sich jetzt beraten und holen Sie sich unverbindlich ein Angebot ein.

Weitere Leistungen im Bereich der Wartung und Prüfung

  • Ein Techniker in Schutzanzug und Helm bedient ein Messgerät vor einem offenen Kanalschacht

    Dichtheitsprüfung

    Wasserprüfung oder visuelle Prüfung

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  • Ein Prüfkoffer vor einem offenen Kanalschacht

    Wartung

    Jährliche Wartung durch einen Sachkundigen

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Fragen und Antworten zur Generalinspektion

Was ist eine Generalinspektion?

Bei einer Generalinspektion werden Leichtflüssigkeits-, Öl- und Fettabscheider inspiziert und gewartet. Hierbei wird geprüft, ob die Anlage voll funktionstüchtig und ausreichend bemessen ist und ob sie dem Stand der neusten Technik entspricht. Dafür wird die Abscheideranlage zuerst entleert, gereinigt und dann baulich begutachtet. Wichtig ist hier die Prüfung der Dichtheit des Abscheiders und der Rohrleitungen. Nach der Kontrolle der Dokumente wird ein Prüfbericht erstellt, der an das Umweltbundesamt weitergeleitet und dem Betriebstagebuch beigefügt wird.

Was wird bei einer Generalinspektion geprüft?

Bei einer Generalinspektion prüft ein Fachkundiger, ob die Abscheideranlagen sachgemäß funktionieren und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Genauer gesagt werden nach der Entleerung und Reinigung Bauteile wie Rohr- und Zulaufleitungen kontrolliert und die Dichtheit geprüft. Darüber hinaus prüft eine Fachfirma die Dokumente und die Nenngrößen. Die Inspektion schließt mit einem Prüfbericht ab, der dem Betriebstagebuch beigefügt und an das zuständige Amt weitergeleitet wird.

Generalinspektion von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern notwendig?

Fett-, Leichtflüssigkeits- und Ölabscheider müssen gesetzlich und nach DIN 4040-100 beziehungsweise DIN 1999-100/101 geprüft werden. Die Generalinspektion muss vor der Inbetriebnahme und dann in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren stattfinden. Nur so kann garantiert werden, dass die Anlage fachgerecht läuft und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Neben der Generalinspektion sind einmal jährlich Eigenkontrollen durch einen Fachkundigen notwendig.

Ist eine Generalinspektion Pflicht?

Genau wie der Einbau eines Fett-, Öl- oder Leichtflüssigkeitsabscheiders in vielen Bereichen ist auch die regelmäßige Wartung und Generalinspektion Pflicht. Nach der DIN 4040-100 beziehungsweise DIN 1999-100/101 muss eine Generalinspektion vor der Inbetriebnahme und dann spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Dazwischen muss die Anlage einmal im Jahr gewartet und einmal im Monat geprüft werden.

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